Kann ich mich vor Aufzeichnungen meiner Lehrveranstaltungen schützen?
Technisch nicht, rechtlich schon. Technisch ist die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen in Ton und Bild heute fast immer und überall möglich - online wie in der Präsenz bietet jedes Gerät mit Kamera/Mikrofon und Bildschirmaufzeichnungssoftware die Möglichkeit dazu. Auch in einer Präsenzvorlesung kann theoretisch jederzeit, z.B. mit dem Handy, mitgefilmt werden. Dagegen gibt es keinen technischen Schutz. Das verhält sich in HU Zoom nicht anders, grundsätzlich hat nur der Host hat die Möglichkeit ein HU Zoom-Meeting aufzuzeichnen.
Die unbefugte Aufzeichnung und Veröffentlichung von Lehrveranstaltungen ohne Einwilligung aller aktiven Teilnehmenden stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Außerdem weisen wir auf die Regelungsinstrumente und -vereinbarungen des Umgangs miteinander an der Humboldt-Universität hin.
Die Dienstvereinbarung für ein respektvolles Miteinander enthält Ansprechpartner*innen sowie weitere Hinweise zum Vorgehen, wenn Sie sich diskriminiert, gemobbt, gestalkt sowie sexualisierter Belästigung und Gewalt ausgesetzt sehen, hierzu eine Beratung in Anspruch nehmen zu können. Eine Möglichkeit stellt die Konfliktberatung der HU dar.
Bitte beachten Sie außerdem:
Falls Sie begründete Sorgen über die missbräuchliche Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung haben, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Rechtsabteilung der HU aufzunehmen.